Bausparen

Allgemeines zu Bausparen
Bausparen stellt für Privatkunden eine sichere Form des Vermögensaufbaus dar und wird unter bestimmten Voraussetzungen staatlich gefördert. Darüber hinaus kann mit Ablauf der Vertragslaufzeit und Erreichen der Bewertungszahl ein günstiges Darlehen in Anspruch genommen werden, das für den Kauf oder den Bau von Wohneigentum genutzt werden kann.

Vermögen aufbauen und von staatlicher Förderung profitieren
Als Grundlage des Bausparens wird zwischen dem Privatkunden und der Bausparkasse ein Vertrag geschlossen, der neben der Höhe der laufenden Sparbeiträge und der Dauer der Vertragslaufzeit auch die Höhe des Guthabenszinses festhält. Im Weiteren wird die Höhe der Bausparsumme festgelegt, die sich nach der Sparleistung des Kunden und dem gewünschten Darlehen, das eventuell in Anspruch genommen wird, richten. Etwa 40-60% der Bausparsumme muss der Kunde durch eigene Sparbeiträge aufbringen. Die übrigen 60-40% der Bausparsumme werden ihm dann in Form des Darlehens zur Verfügung gestellt.
Während der siebenjährigen Vertragslaufzeit können neben den vereinbarten Sparbeiträgen auch jederzeit zusätzliche Beträge eingezahlt werden. Allerdings können keine Auszahlungen zu Lasten des Bausparvertrages vorgenommen werden. Wenn die geltenden Einkommensgrenzen nicht überschritten werden, können Personen ab 16 Jahren staatliche Förderung in Form der Wohnungsbauprämie in Höhe von 8,8% und gegebenenfalls in Form der Arbeitnehmersparzulage in Höhe von 9% erhalten. Auf diese Weise kann der Bausparer bis zu 870€ pro Jahr beziehen.

Günstige Finanzierungsmittel aufnehmen

Sobald der Bausparer das vereinbarte Guthaben angespart hat und die Vertragslaufzeit abgelaufen ist, ist die so genannte Bewertungszahl erreicht und der Bausparvertrag ist zuteilungsreif. Dem Kunde wird nun das angesparte Guthaben zuzüglich der staatlichen Förderung ausgezahlt und ausserdem das Bauspardarlehen in der vereinbarten Höhe angeboten. Dieses unterliegt in der Regel einem niedrigeren Zinssatz als gewöhnliche Immobilienkredite und kann während der Tilgungsphase flexibel zurückgezahlt werden, da neben den festen Tilgungsraten auch spontane Sondertilgungen geleistet werden können. Darüber hinaus ist je nach Höhe des Bauspardarlehens keine Besicherung durch eine Grundschuld oder Hypothek erforderlich.

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